ABLAUF UND ABRECHNUNG

 

ABLAUF:

- Schreiben Sie mich an und schildern mir Ihr Anliegen.

- Sie beauftragen mich mit der Beantwortung einer konkreten Fragestellung

   zu einem Sachverhalt aus meinem Bestellungsgebiet und

- zahlen den von mir angeforderten Vorschuss.

 

Wenn ich den Verdacht habe, im konkreten Fall befangen zu sein, Ihre Frage fachlich nicht in meinem Bestellungsgebiet liegt oder ich schlichtweg keine Kapazitäten frei habe, kann es natürlich auch vorkommen, dass ich Ihre Anfrage ablehnen muss.

 

ABRECHNUNG:

Bei Privatgutachten, Schiedsgutachten, Versicherungsgutachten ist der Sachverständige in der Honorargestaltgung frei. Es gibt keine bundesweit umfassende staatliche Gebührenordnung für alle Sachverständigen im außergerichtlichen Bereich. Mithin kann ein Sachverständiger für jeden Einzelfall mit seinem Auftraggeber Umfang und Höhe des Honorars frei vereinbaren.

 

Bei Gerichtsgutachten gibt es allerdings eine staatliche Gebührenordnung für alle Sachverständigen: das Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG - in der jeweils gültigen Fassung), das zum 01.07.2004 in Kraft getreten ist.

 

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