PRIVATGUTACHTEN
Privatpersonen oder Firmen können bei Streitigkeiten über erbrachte Leistungen im Rahmen eines Auftrages einen Sachverständigen direkt mit der Begutachtung beauftragen.
Die durch die Tätigkeit des Sachverständigen entstehenden Kosten für die Erstellung eines Gutachtens trägt der Auftraggeber unabhängig von dem Ergebnis des Gutachtens.
Die Kosten werden für den geleisteten Zeitaufwand sowie Aufwendungen wie Fahrtkosten, Porto, Telefon, Fotos etc. vereinbart.
Das Privatgutachten dient als fachliche Unterstützung für eine Bewertung von Streitigkeiten.